Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Recognition Express Switzerland erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Preise unserer Produkte sind unverbindlich. Bestellungen sind für Recognition Express Switzerland erst nach schriftlicher Bestätigung gültig. Die in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen) enthaltenen Angaben sind nur als Hinweis zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Wenn ein Käufer bei der Bestellung sein Kreditlimit überschreitet, sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und Mehrwertsteuer.


4. Liefer- und Servicezeit

Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Angabe bestimmter Liefertermine und Fristen durch Recognition Express Switzerland steht unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Lieferung durch die Lieferanten.

5. Annahmefrist

Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der gelieferten Gegenstände oder erklärt er, dass er die Waren nicht abnehmen will, kann Recognition Express Switzerland die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Recognition Express Schweiz ist berechtigt, Schadenersatz entweder in Form einer Pauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises oder als Ersatz für den dem Käufer tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen.

6. Lieferung

Schnelle Lieferung oder nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden.
Expresslieferung nach Kundenwunsch möglich.
Reklamationen bezüglich Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung müssen sofort nach Erhalt der Sendung gemeldet werden.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Recognition Express Switzerland hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Recognition Express Switzerland.

9. Zahlung

Firmen (mit Eintrag im Handelsregister) gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto.
Bei Erstbestellungen behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung per Vorauskasse zu bezahlen.
Privatpersonen erhalten eine Auftragsbestätigung mit der Bitte um Vorauszahlung. Die Waren werden nach Zahlungseingang gemäß den in der gesendeten Bestätigung angegebenen Daten geliefert.

10. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus deliktischer Haftung sind sowohl von uns als auch von unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Jegliche Haftung für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Recognition Express Switzerland ist berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dem Käufer, sei es vom Käufer oder von Dritten, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu bearbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.

12. Kompetenz

Das zuständige Gericht des Kantons Waadt ist der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Zurück zur Startseite
Share by: